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Sie sind der Firma Danaro Invest GmbH auf dem Leim gegangen? Diese fordern nun die bekannten 48,- Euro von Ihnen und haben schon viel zu hohe (10,- Euro) Mahngebühren aufgeschlagen? Kein Grund zu zahlen. Im gern aufgeführten § 655d des BGB heißt es

 "Jedoch kann vereinbart werden, dass dem Darlehensvermittler entstandene, erforderliche Auslagen zu erstatten sind."

Da die Danaro Invest GmbH von vornherein für erstattungsfähige Auslagen eine Summe von max. 48,00 Euro festsetzt ist dies wohl als Pauschale zu sehen. Eine Pauschalierung ist aber laut § 655d BGB unzulässig.

(
OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Karlsruhe, OLG Report 1998, 192; OLG Hamburg, OLG Report 1997, 334; LG Frankenthal, Urt.v. 1.2.1996 2 HKO 330/94; Kohte VuR 2002, 180; MünchKommBGB-Habersack § 655d Rz. 9; Palandt/Sprau § 655d Rz. 2;Bülow Verbraucherkredit Rz. 7; v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg VerbrKredG § 17 Rz. 5)

Auch ist eine Pauschalisierung unzulässig wenn diese nicht vom Hundertsatz des Kredits ausgestaltet ist, sondern sich als Festbetrag am wirklichen Aufwand orientiert. Auch wenn man den Vertrag der Danaro Invest GmbH mit dieser Vergütungsforderung unterschreibt, ist dies gemäss der Rechtssprechung unwirksam. Dieses Annerkenntnis ist eine offensichtliche Form eines Umgehungsversuchs , der nach § 655e Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam ist.

Es fallen meiner Meinung nach wohl keine erforderlichen Auslagen an, die Firma Danaro Invest GmbH versteckt unter dem Begriff wohl nur ihren Profit. Ferner obliegt dem Vermittler, also hier der Danaro Invest GmbH die Beweislast der entstanden erforderlichen Auslagen.

 

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