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Sie sind der Firma Danaro Invest GmbH auf dem Leim
gegangen? Diese fordern nun die bekannten 48,- Euro von Ihnen und haben schon
viel zu hohe (10,- Euro) Mahngebühren aufgeschlagen? Kein Grund zu zahlen. Im gern aufgeführten § 655d
des BGB heißt es
"Jedoch kann vereinbart
werden, dass dem Darlehensvermittler entstandene, erforderliche
Auslagen zu erstatten sind."
Da die Danaro Invest GmbH von vornherein für
erstattungsfähige Auslagen eine Summe von max. 48,00 Euro festsetzt ist dies
wohl als Pauschale zu sehen. Eine Pauschalierung ist aber laut § 655d BGB
unzulässig.
(OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Karlsruhe,
OLG Report 1998, 192; OLG Hamburg, OLG Report 1997, 334; LG Frankenthal, Urt.v.
1.2.1996 2 HKO 330/94; Kohte VuR 2002, 180; MünchKommBGB-Habersack § 655d Rz. 9;
Palandt/Sprau § 655d Rz. 2;Bülow Verbraucherkredit Rz. 7; v. Westphalen/Emmerich/v.
Rottenburg VerbrKredG § 17 Rz. 5)
Auch ist eine Pauschalisierung
unzulässig wenn diese nicht vom Hundertsatz des Kredits ausgestaltet ist,
sondern sich als Festbetrag am wirklichen Aufwand orientiert. Auch wenn man den
Vertrag der Danaro Invest GmbH mit dieser Vergütungsforderung unterschreibt, ist
dies gemäss der Rechtssprechung unwirksam. Dieses Annerkenntnis ist eine
offensichtliche Form eines Umgehungsversuchs , der nach § 655e Abs. 1 S. 2 BGB
unwirksam ist.
Es fallen meiner Meinung nach wohl keine erforderlichen
Auslagen an, die Firma Danaro Invest GmbH versteckt unter dem Begriff wohl nur
ihren Profit. Ferner obliegt dem Vermittler, also hier der Danaro Invest GmbH
die Beweislast der entstanden erforderlichen Auslagen.

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